Ab april 2023 weniger steuern zahlen
Im letzten Monat des Jahres blicken wir zurück und fassen die wichtigsten Steueränderungen für dieses Jahr zusammen. Die wichtigsten gesetzlichen Steueränderungen für das Jahr haben wir alphabetisch sortiert und kurz für Sie erläutert. Im Folgenden finden Sie unter dem jeweiligen Schlagwort einen Hinweis auf das entsprechende Änderungsgesetz. Um Details zu den Gesetzgebungspaketen aufrufen zu können, sind die Änderungsgesetze mit Beiträgen in diesem Portal verlinkt, die weitere Informationen hierzu enthalten. Bei den dargestellten Regelungen handelt es sich um eine Auswahl. Einige der Änderungen für das Steuerjahr sind im Wachstumschancengesetz vorgesehen, das sich derzeit noch im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag befindet. Die endgültige Umsetzung dieser Änderungen ist daher noch ungewiss, worauf wir unten jeweils auch nochmal gesondert hinweisen "unsicher - noch nicht verabschiedet". Teile des Wachstumschancengesetzes wurden in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.
Ab April 2023: Wie Sie weniger Steuern zahlen können
Der abziehbare Höchstbetrag beträgt im Rahmen der Steueränderungen nun Die bislang auf die Jahre bis begrenzte Homeoffice -Pauschale darf auch als Werbungskosten abgezogen werden. Doch damit nicht genug. Der Werbungskostenabzug steigt sogar noch. Betrug die Homeoffice-Pauschale bis Ende noch 5 Euro pro Tag und maximal Euro pro Jahr, dürfen Sie nun 6 Euro pro Tag und bis maximal 1. Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Praxis-Tipp: Mehr Beschäftigte dürften von der Homeoffice-Pauschale profitieren darf für die Arbeit zu Hause am Küchentisch oder in der Arbeitsecke im Wohnzimmer nicht nur eine höhere Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten abgezogen werden. Und zwar dann, wenn man für seine Büroarbeiten nachweislich keinen anderen Arbeitsplatz hat. Konkret: Arbeit vorort beim Kunden und danach Büroarbeit im Homeoffice bedeutet Werbungskosten für Fahrtkosten zum Kunden und zusätzlich die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es in Sachen Homeoffice-Pauschale trotzdem zu vermelden.
| Steueränderungen 2023: Weniger Steuerabzug ab April | Im letzten Monat des Jahres blicken wir zurück und fassen die wichtigsten Steueränderungen für dieses Jahr zusammen. Die wichtigsten gesetzlichen Steueränderungen für das Jahr haben wir alphabetisch sortiert und kurz für Sie erläutert. |
| Optimale Steuerstrategie ab April 2023 | Die finanziellen Belastungen sind in diesem Jahr für viele gestiegen. Steuerlich gibt es dafür eine Reihe von Entlastungen. |
Steueränderungen 2023: Weniger Steuerabzug ab April
Die finanziellen Belastungen sind in diesem Jahr für viele gestiegen. Steuerlich gibt es dafür eine Reihe von Entlastungen. Die wichtigsten Änderungen für das Steuerjahr finden Sie im Folgenden zusammengefasst. Von einigen profitieren fast alle, von anderen bestimmte Gruppen wie Homeoffice -Arbeiter oder Eltern. Die wichtigsten Änderungen für das Steuerjahr Das jährliche steuerfreie Existenzminimum erhöht sich um Euro auf Bei Paaren ist es der doppelte Betrag. Bis zu diesem Jahreseinkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. Auch die übrigen Eckwerte des Steuertarifs verschieben sich, sodass die meisten Bürger mehr Netto vom Brutto haben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift demnach erst ab einem zu versteuernden Einkommen von Lediglich die Reichensteuer von 45 Prozent greift unverändert ab einem Betrag von Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, meist Werbungskostenpauschale genannt, steigt auf Euro. Rückwirkend zum 1. Januar wurde sie bereits von auf Euro erhöht. Den Pausch-Betrag rechnen die Finanzämter Arbeitnehmern mindestens und ohne jeden Nachweis steuermindernd an.
Optimale Steuerstrategie ab April 2023
Dieser steigt im Schnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind nach wie vor beträchtlich. Wichtig zu wissen: Den kompletten Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Tipp: Beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung lohnt sich ein Kassenvergleich. Denn jede Kasse legt diesen Beitrag entsprechend ihrer finanziellen Situation fest. Derzeit liegt die Spannbreite beim Zusatzbeitrag zwischen 0,6 und 1,7 Prozent. Versicherte mit einem Bruttoeinkommen von 3. Bei einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent sind es 25,50 Euro. Da kann sich ein Kassenwechsel schon lohnen. Eine Pflicht der Krankenkassen ist bis Mitte ausgesetzt. Eine genaue Kontrolle der Gehaltsabrechnung ist deshalb dringend anzuraten. Wenn die gesetzliche Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wobei eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten immer eingehalten werden muss. Die Kündigung muss nicht persönlich erklärt werden. Wechselwillige können einfach eine neue Kasse wählen.