Ablehnung aussetzung der vollziehung begründung
Trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ist der angefochtene Verwaltungsakt vollziehbar, muss also z. Ist ein Verwaltungsakt schon vollzogen, z. Eine Aufhebung der Vollziehung hinsichtlich bereits geleisteter Vorauszahlungen bzw. Lohn- oder Kapitalertragsteuer, ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Der folgende Beitrag erläutert zunächst die materiellen und formellen Voraussetzungen, die für eine Aussetzung der Vollziehung zu beachten sind. Danach geht er auf die verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Aussetzung im Einspruchsverfahren einerseits und im Klageverfahren andererseits ein. Bei deren Auslegung kann auf eine umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH zurückgegriffen werden. Unbedingt zurate zu ziehen in der Anwendungspraxis sind die ausführlichen Verwaltungsanweisungen im AEAO. Die Finanzbehörde kann auch ohne Antrag die Vollziehung aussetzen. Dies kann dahingestellt bleiben. Denn der Steuerpflichtige hat es selbst in der Hand, Aussetzungszinsen zu vermeiden. So kann er eine aufgedrängte Vollziehungsaussetzung durch Tilgung der Steuerschuld beenden.
Ablehnung der Vollstreckung: Rechtsgrundlagen und Beispiele
Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Pflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde. Die Aussetzung der Vollziehung setzt die Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes voraus. Vollziehbar sind insbesondere. Auch die Vollziehung von Grundlagenbescheiden insbes. Feststellungs- und Steuermessbescheiden kann unter den allgemeinen Voraussetzungen — Anhängigkeit eines Rechtsbehelfs vgl. Bei der Aussetzung der Vollziehung von Grundlagenbescheiden vgl. Der Erlass eines Folgebescheids bleibt zulässig. Der Antrag der Gemeinde auf Aussetzung Aufhebung der Vollziehung eines von ihr angefochtenen Zerlegungsbescheides ist nicht statthaft BFH Beschluss vom Die sich aus der Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides für Gemeinden ergebende verfahrensrechtliche Umsetzungspflicht bzw.
| Aussetzung der Vollziehung: Voraussetzungen und Verfahren | Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts gem. Die Erhebung einer Abgabe wird also durch die Einspruchseinlegung nicht aufgehalten. |
| Begründung für die Ablehnung der Vollstreckung: Fallstudien und Argumentation | Wenn das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Allerdings drängt meist die Zeit, da ansonsten die Vollstreckung droht, also ist die Einlegung des Einspruchs binnen Monatsfrist eher theoretischer Natur. |
Aussetzung der Vollziehung: Voraussetzungen und Verfahren
Durch die Einlegung eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid oder durch die Erhebung der Klage wird bekanntlich der Vollzug des Bescheides nicht gehemmt. Möchte oder kann man nicht zahlen, muss man also die Aussetzung der Vollziehung beantragen AdV. Die AdV kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden s. Wird dem Antrag auf AdV stattgegeben, so ist der Steuerpflichtige nicht gehindert, gleichwohl die Steuern zu zahlen s. Start Kontakt Steuerprozesse Werdegang Rechtsschutz ABC. Besetzung der Senate ». In kritischen Fällen, also insbesondere bei hohen Steuerbeträgen wie auch bei einem nicht so starken Rechtsstandpunkt des Mandanten, reicht das nicht aus. Es geht nicht darum, wer Recht hat, sondern nur um die Gesichtspunkte, die gegen den Bescheid sprechen. Ob sie letztlich durchgreifen, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der AdV: Lehnt das FA den AdV-Antrag ab, kann der Steuerpflichtige dagegen Einspruch einlegen und geltend machen, das FA habe sein Ermessen nicht richtig ausgeübt.
Begründung für die Ablehnung der Vollstreckung: Fallstudien und Argumentation
Völlig verärgert sich von dem Finanzamt abzuwenden nach einer ersten Ablehnung und gleich zum Finanzgericht zu laufen ist daher vielleicht emotional verständlich, aber wenig sinnvoll. Geht man nach der Ablehnung gleich zum Finanzgericht entscheiden vom Prinzip nur zwei Personen über das Aussetzungsgesuch: Auf der ersten Stufe der Finanzbeamte, der dem Antrag abgelehnt hat und auf der zweiten Stufe das Finanzgericht. Das Finanzgericht kann aber nicht ohne weiteres angerufen werden. Ernstliche Zweifel im vorgenannten Sinne bestehen, soweit eine summarische d. BFH, Beschlüsse v. Die ernstlichen Zweifel können sich also aus sachlichen Gründen oder aus rechtlichen Gründen oder aus beidem zusammen ergeben. Eine Pattsituation zwischen den für den Bescheid sprechenden Gründen und den gegen den Bescheid sprechenden Gründen genügt, sodass die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Insoweit muss der Steuerpflichtige oder dessen Berater hier die Gründe natürlich vortragen, die die Zweifel erwecken. Das Finanzamt muss diese anhören, erwägen und darüber entscheiden, Art I GG.