Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Geschwindigkeit Deines Bartwuchses hängt von diversen Faktoren ab und ist bei jedem Mann unterschiedlich.
Sieht sich der Gläubiger nicht nur einem, sondern mehreren Schuldnern gegenüber, kann die Mehrvertretungsgebühr, die Erhöhungsgebühr nach Nr. VV RVG nicht.